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SATIRE: BEAMTEN-WEIHNACHT |
mohan: 2004-11-17 |
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Dienstvorschrift für Weihnachtsfeiern in Diensträumen
I. Grüne Dienstweihnachtsbäume (DWeihBm)
DWeihBm sind Weihnachtsbäume natürlichen Ursprungs oder natürlichen Bäumen nachgebildete Weihnachtsbäume, die zur Weihnachtszeit in Diensträumen Aufstellung finden.
II. Aufstellen von DWeihBM
DWeihBm dürfen nur von fachkundigem Personal nach Anweisung des unmittelbaren Vorgesetzten aufgestellt werden. Dieser hat darauf zu achten, dass
1. der DWeihBm mit seinem unteren, der Spitze entgegengesetzten Ende in einen zur Aufnahme von Baumenden geeigneten Halter eingebracht und befestigt wird.
2. der DWeihBm in der Haltevorrichtung derart verkeilt wird, dass er senkrecht steht. In schwierigen Fällen ist ein zweiter Beamter hinzuzuziehen, der die Senkrechtstellung überwacht und ggfs. durch Zurufe wie "mehr rechts!" oder "mehr links!" korrigiert ....
3. sich im Unfallbereich des DWeihBm keine zerbrechlichen Gegenstände oder Anlagen, die in ihrer Funktion beeinträchtigt werden können, befinden.
III. Beleuchtung
Die DWeihBm sind mit weihnachtlichem Behang nach Massgabe des Dienststellenleiters zu versehen. DWeihBm-Beleuchtungen, deren Leuchtwirkung auf dem Verbrennen von brennbaren Stoffen mit Flammwirkung beruht (sogen. Kerzen, s.BA III 5-34-12-13 vom 12.2.72), dürfen nur Verwendung finden, wenn die Bediensteten über das Verhalten vor, während und nach einem Brand belehrt worden sind.
Während der Brennzeit der Beleuchtung hat ein Dienststellenangehöriger mit abgeschlossenem SE-Lehrgang anwesend zu sein. Dabei sind Dienstfeürlöscher in angemessenem Verhältnis zur Anzahl der Beleuchtungskörper bereitzustellen (für je 10 angefangene Kerzen ist ein Feürlöscher ausreichend).
IV. Weihnachtfeiern in dienstlichen Räumen
In Org.-Einheiten mit hinreichend qualifiziertem Personal dürfen Krippenspiele aufgeführt werden. Um eine sinnvolle Ausgestaltung zu gewährleisten, sind dabei mindestens die im folgenden aufgeführten Rollen zu besetzen:
- Maria (möglichst weibliche Bedienstete oder diesen ähnliche Dienststellenangehörige).
- Joseph (älterer Beamter des gehob. nichttechn. Dienstes,
in Ausnahmefällen auch des mittl. nichttechn. Dienstes).
Es sind vorzugsweise Beamte mit Bart zu verwenden.
- Kind (kleinwüchsige Angestellte beliebiger Vergütungsgruppen).
- Esel/Schafe (geeignete Beamte des höh. techn. Dienstes, die
sich in einschlägigen Verwendungen bewährt haben).
- Heilige Drei Könige (die Entscheidung über die Besetzung liegt
bei der Dienststellenleitung).
IV. Singen in dienstlichen Räumen
Zum Absingen von Weihnachtsliedern oder anderem geeigneten Liedgut stellen sich die Bediensteten unter Führung ihres jeweiligen Referatsleiters zwanglos um den DWeihBm auf. Dabei soll von einer Rangordnung Abstand genommen werden. Während des Singens sind die Fenster zur Strassenseite der Dienstgebäude geschlossen zu halten.
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